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   BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88   

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https://dejure.org/1990,5077
BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88 (https://dejure.org/1990,5077)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1990 - 6 C 53.88 (https://dejure.org/1990,5077)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1990 - 6 C 53.88 (https://dejure.org/1990,5077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerungsrecht - Begründungspflicht - Anerkennungsverfahren - Introvertierter Antragsteller

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88, vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -, BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119 und vom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall, insbesondere also einer durchgeführten Vernehmung des Klägers als Partei, sowie eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 -, BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88, vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -, BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119 und vom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall, insbesondere also einer durchgeführten Vernehmung des Klägers als Partei, sowie eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 -, BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88, vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -, BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119 und vom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall, insbesondere also einer durchgeführten Vernehmung des Klägers als Partei, sowie eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 -, BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 6 C 40.87

    Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Urteilsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1990 - 6 C 53.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 -, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88, vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 -, BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119 und vom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall, insbesondere also einer durchgeführten Vernehmung des Klägers als Partei, sowie eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 -, BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90

    Begründungspflicht für Urteile in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf

    Zur Begründung ihrer Rüge beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden Begründungspflicht für Urteile insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - und 18. Juni 1990 - BVerwG 6 C 53.88 -).
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